Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass alles gut geht. Sinn und Zweck der Betreuung ist, dass Kinder wohl aufgehoben sind, und es ihnen gut geht, während die Eltern ihrer Arbeit nachgehen können. Dennoch kann immer etwas geschehen. Daher ist eine wichtige, im ersten Augenblick häufig übersehene Frage: Was geschieht, wenn etwas passiert? Welche Versicherungen gibt es?
Interessant und wissenswert ist insbesondere die Frage nach dem Versicherungsschutz. Zwar geht man grundsätzlich davon aus, dass alles gut geht, jedoch sollte auch die versicherungsrechtliche Seite immer bedacht und klar sein. Im Gegensatz zu früher ist der Unfallschutz für bei Tagesmüttern betreute Kinder inzwischen gesetzlich verankert. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) vom 01.10.2005 besteht eine gesetzliche Unfallversicherung für Kinder, die sich in Tagespflege befinden.
Geschieht bei der Tagesmutter oder auf dem Weg dorthin ein Unfall, dann werden die Kosten für Behandlung und gegebenenfalls Rehabilitation – in schweren Fällen sogar eine Rente – von den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Unfallkassen übernommen.
Darüber hinaus sollten bei einer Kinderbetreuung bei einer Tagesmutter darauf geachtet werden, dass für diese ebenfalls Versicherungsschutz besteht. Dazu einfach die Tagesmutter auf die Versicherung ansprechen.