Tagesmutter Versicherungen

Das Thema Versicherungen wird auch unter Tagesmütter diskutiert und darf nicht vernachlässigt werden. Die Unfallversicherung der betreuten Kinder ist mit dem Gesetz vom 01.10.2005 allerdings rechtlich geregelt.

Was jedoch ist mit der Unfallversicherung der betreuenden Person selbst?

Tagesmütter – abgesehen von der Ausnahme, dass sie sich nur um Kinder aus einer Familie kümmern – müssen sich dagegen als selbständig tätige Personen eigenständig bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden. Gleiches gilt auch für das ordnungsgemäße Versichern im Hinblick auf die Sozialversicherungen, wobei auch an die Altersvorsorge gedacht werden sollte.